Fragen und Antworten

Alle wichtigen Informationen rund um das Praktikumsprogramm der GJU – kompakt, klar und übersichtlich.

Die Praktikumsdauer beträgt mindestens 20 Wochen in Vollzeitbeschäftigung. Es handelt sich um ein studienintegriertes Pflichtpraktikum für alle Bachelor-Studierenden der GJU.

Das Praktikum wird jeweils im Anschluss an das Sommer- bzw. Wintersemester stattfinden, sodass für gewöhnlich jeweils von März/April bis August/September oder August/September bis Februar des entsprechenden Jahres ein Praktikumsplatz gesucht wird.

Die Studenten sind in der Regel 21 Jahre alt.

An der German-Jordanian University gibt es acht Fakultäten mit verschiedenen Studiengängen. Diese sind:- School of Applied Technical Sciences- Business School- School of Natural Resources Engineering and Management- School of Applied Humanities and Social Sciences- School of Applied Medical Sciences- School of Electrical Engineering and Information Technology- School of Architecture and Built Environment- School of Nursing

Die Studierenden befinden sich während des Deutschlandaufenthaltes im 4. Studienjahr. Das Bachelorstudium an der GJU dauert fünf Jahre.

Die Vergütung sollte orts- und branchenabhängig ausfallen.

Für die Unterbringung sorgen die Studierenden selbst. Das Unternehmen kann im Bedarfsfall behilflich sein. Falls die Studierenden während des Praktikums am selben Ort bleiben, an dem das Studiensemester absolviert wurde, können sie im Studentenwohnheim bleiben.

Ja, der/die Praktikant:in besitzt während des Praktikums im Unternehmen eine gültige Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung.

Die Studierenden sind während des Praktikums an einer deutschen Hochschule eingeschrieben und sind daher krankenversichert und von der Sozialversicherungspflicht für den Zeitraum ihres Praktikums befreit.

Das Unternehmen muss eine schriftliche Rückmeldung geben (ausgefülltes Anmeldeformular zur Übernahme eines Praktikanten), um Bewerbungsunterlagen von möglichen Kandidaten zu erhalten. Die Bewerbungsunterlagen werden ca. 2-3 Monate vor Praktikumsbeginn beim jeweiligen Verantwortlichen des Unternehmens eingehen. Die Auswahl erfolgt durch das Unternehmen selbst.

Es ist grundsätzlich möglich, dass die Praktikanten ihre Bachelorarbeit bei dem Unternehmen schreiben, bei dem sie ein Praktikum absolviert haben. Sollte dies der Fall sein, muss der/die Studierende sich jedoch bei der zuständigen Arbeitsagentur melden und vom Unternehmen kranken- und sozialversichert werden. Ausnahme: In manchen Fällen kann der/die Studierende ein weiteres Semester bei der Partnerhochschule eingeschrieben bleiben.

Nein, falls kein ausreichend qualifizierter Bewerber dabei ist, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, eine/n Bewerber:in aufzunehmen.

Die Lohnsteuerpflicht ist abhängig von der Art der Beschäftigung. Ist ein/e Studierende/r geringfügig beschäftigt, so muss er/sie keine Lohnsteuer bezahlen.

Ja, allerdings entfallen die auf der Homepage genannten Vorteile, wie die Company Days oder die Einladungen zu Veranstaltungen der GJU.

Sie haben weitere Fragen?

Melden Sie sich gern bei uns.